Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null
Da während der Kurzarbeit Null keine Arbeitspflicht besteht, entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Dies hat das LAG Düsseldorf entschieden (LAG Düsseldorf v. 12.03.2021 – 6 Sa 824/20. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen. Laut LAG entspricht dies dem Europäischen Recht. Wie der EuGH bereits mehrfach entschied, entstehe während Kurzarbeit Null der europäische Mindesturlaubsanspruch aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nicht. Das deutsche Recht enthalte dazu keine günstigere Regelung. Weder existiere diesbezüglich eine spezielle Regelung für Kurzarbeit noch ergebe sich etwas anderes…Read more …